Storno von Fotoaufträgen

Rechtsberatung für Fotografen – ich gebe Sie nicht – Euch aber den Ratschlag mal genau darüber nachzudenken wie Ihr mit Euren Verträgen, AGB und Privatkunden umgeht. Ne Rechtsschutzversicherung ist toll, ein Anwalt der über Eure Verträge schaut noch toller. Also such Dir einen gewieften Juristen. Wer hat schon Bock wegen den Summen, um die es in der Fotografie meist geht, vor Gericht zu gehen. Das kann Dir aber leicht passieren, wenn Du Dich nicht absicherst und auf Deinem Recht beharren möchtest – oder Du müsstest Rechnungen bezahlen (z.B. die Miete), mit Aufträgen die plötzlich wegfallen sind weil Dein Vertrag, ja wie soll ich es anders sagen, scheiße war. So kannst Du das durchstarten als Fotograf vergessen.

Viele Fotografen, gerade die kleinen Hochzeitsknipser oder ähnliches, haben es seit letztem Jahr schwerer, denn wenn Du keinen Laden hast, keine guten Verträge und AGB und die Verträge außerhalb von „Geschäftsräumen“, also zum Beispiel in einem Café oder bei einem Shooting unter freiem Himmel, oder gar über das Internet abschließt, dann fällst Du unter das neue Verbraucherschutzgesetz.

Storno beim Hochzeitsfotografen

Dies bedeutet Deine Kunden haben ein Widerrufsrecht, egal ob der Vertrag live und in Person gemacht wurde, solange Du kein Ladengeschäft hast. Diese Widerrufsfrist muss in Deinen AGB kenntlich gemacht werden, was gar nicht so leicht rechtssicher zu machen ist, wie es sich anhört. Und diese AGB musst Du Deinen Kunden geben und ihnen kenntlich machen, natürlich per Unterschrift. Wenn Du das versäumst, können Deine Kunden innerhalb eines Jahres kurz von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen, sämtliche Anzahlungen zurück verlangen und selbst wenn Du anderen Paaren abgesagt hast, Du hast gelitten. Denn dieser Widerruf gilt ab Kenntnismachen – und wenn dieses Kenntnismachen fehlt, tjo, dann fehlt das und dauert 1 Jahr. Verbraucherschutz ist toll, deshalb will ich mich hier gar nicht beschweren, sieh einfach zu das Deine Verträge passen.

Also solange die Hochzeit, oder das einfache Fotoshooting, nicht mehr als 1 Jahr im Vorraus gebucht wurde (natürlich nicht nur dann), solltest Du darauf achten, dass Du die Widerrufsfrist klar gemacht hast. Diese besteht im Regelfall zwei Wochen, während denen ohne Angabe eines Grundes vom Vertrag zurück getreten werden kann (bis auf bei ein paar Ausnahmen, die auch in §312g geregelt werden).

Aus diesem Grund, kümmer Dich um „sichere“ Verträge und AGB bei dem Anwalt Deines Vertrauens, lass die von Deinen (privat) Kunden unterschreiben, denn nur dann haben beide Seiten eine Sicherheit. Du darfst nämlich auch nicht aus einem Werksvertrag so einfach aussteigen. Frage Deinen Anwalt was Du als Fotograf ohne Studio beachten musst. Als Fotograf machst Du nämlich normalerweise Werksverträge und hast hier, auch bei einem Storno ein Anrecht auf Dein Geld, welches durch das Rücktrittsrecht des Bestellers geregelt wird (steht im BGB unter §649). All das und noch viel mehr kann Dir aber ein Anwalt viel besser erklären, deshalb sieh davon ab mir Mails zu schreiben oder sowas, denn wie schon im ersten Absatz gesagt, dies hier ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Anstoß über die Grundsicherung Deiner Existenz nachzudenken. Der b-p-p hat schonmal in einem seiner Newsletter letztes Jahr darüber informiert (allerdings fast nur fürs Internet, das mit dem außerhalb der Geschäftsräume überliest sich leicht), wenn Du mehr zu dem Rücktrittsrecht des Bestellers wissen willst, findest Du hier beim bff mehr.